Alles, was auf einer Verpackung von Tierfutter 
                stehen darf und muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Deklaration 
                von Tiernahrung ist durch das Futtermittelgesetz ist streng geregelt. 
                 
                Auf dem Etikett müssen folgende Informationen zu finden sein: 
                 
                1) Für welche Tierart und welchen Zweck das Futter ist (z.B. 
                Alleinfuttermittel, Zusatzfutter, Aufbaufutter ...) 
                2) Die «Inhaltsstoffen» = Nährstoffanalyse des Futters, angegeben 
                wird Eiweiß (Rohprotein), Fett (Rohfett), Ballaststoffen (Rohfaser), 
                Feuchtigkeit (Rohwasser) und Rohasche. 
                3) Das Nettogewicht 
                4) Das Mindesthaltbarkeitsdatum (gilt auch für die enthaltenen 
                Nährstoffe) 
                5) Die Fütterungsempfehlung (nur Richtwerte)  
                6) Die «Zusammensetzung» d.h. die Zutaten, die in dem Futter verarbeitet 
                wurden. Aufgeführt in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles. 
                 
                7) Künstliche Konservierungsstoffe, Antioxidantien und Farbstoffe, 
                wenn sie verwendet wurden. Ist keiner dieser Stoffe genannt, heißt 
                dies, dass auch keiner zugesetzt wurde. Das gilt auch für Zucker. 
                futter verwenden daher - wenn überhaupt - nur Fleisch-, niemals 
                aber Tiermehl. 
                 
                Im Futter-Lexikon haben wir nun viele der Begriffe, die auf den 
                Futterdosen und -packungen auftauchen aufgeführt um zu beschreiben, 
                wofür sie wichtig sind. Für die Richtigkeit aller Angaben 
                übernehmen wir keine Gewähr, und es wäre schön, 
                wenn uns jemand auf vorkommende Fehler hinweist, damit diese korrigiert 
                werden können. Vielen Dank! 
              zum Futter-Lexikon 
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